REGLEMENT

Teilnehmer

Alter

  • Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 16 Jahre; Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die Erlaubnis zur Teilnahme von den Eltern/eines Elternteils

Bekleidung

  • Für die Teilnehmer besteht eine uneingeschränkte Helmpflicht Helm mit CE Nummer.
  • Festes Schuhwerk (Knöchel müssen bedeckt sein), sowie Handschuhe
  • Für die Teilnehmer der Zweirad-Rennen sind Protektoren in der Jacke und Hose vorgeschrieben (analog beispielsweise zur Fahrprüfung auf dem Motorrad)

Startgeld

  • Von den Teilnehmern wird ein Startgeld in Höhe von ca. 25,00 Euro pro Fahrer erhoben.

Flaggenzeichen während des Rennens

  • rote Flagge - Rennabbruch
  • schwarz-weiße Flagge - Ziel

Startbedingungen

Technische Abnahme

  • Die technische Abnahme der Fahrzeuge findet am Renntag ab 8.00 Uhr statt und wird schriftlich bestätigt, danach kann die Nennung erfolgen.
  • Zur technischen Abnahme müssen die DUO‘s ohne Luftfilter vorgeführt werden.
    • Die DUO‘s 4/2 müssen zusätzlich mit losem Zylinderkopf vorgeführt werden.
  • Die Zündung muss zum Zeitpunkt der Abnahme frei zugänglich sein (Sichtkontrolle).
    • Zusätzlich wird beim Sieger die Zündung nach dem Rennen erneut kontrolliert.
  • Während des Rennens können jederzeit von der technischen Abnahme Stichprobenkontrollen verlangt und vorgenommen werden. Widerspruch dagegen führt zur sofortigen Disqualifizierung. Die Entscheidungen der technischen Abnahme sind nicht anfechtbar.

Fahrer

  • Teilnehmende Fahrer sind mit der am Renntag vergebenen Startnummer auf Brust und Rücken (wird von uns gestellt) zu erscheinen. Nach dem Rennen ist diese zurückzugeben!
    • Wunschstartnummern sind bei Wolle reservierbar.
  • Für die Teilnehmer gilt das absolute Alkoholverbot! Der Anschein einer Alkoholisierung am Renntag berechtigt die Rennleitung zur sofortigen Disqualifizierung des betroffenen Fahrers.

Zulassungsbedingungen

DUOs

1.1 Motor

  • Es dürfen nur 50 cm² SIMSON-Zylinder, die bis 1989 hergestellt worden sind, verwendet werden.
    • Dabei darf mit den Motoren von 40 mm Hub, der Zylinder das letzte Aufschleifmaß von 41,59 mm haben.
    • Bei einem Motor mit 44 mm Hub darf der Zylinder als letztes Aufschleifmaß 39,50 mm haben (d.h.: V = 53,89 cm²).
  • Zwei Einlasskanäle, ein Auslass- Kanal.
  • Zylinderkopf ist freigestellt.

1.2  Zündung

  • Es dürfen nur Polradzündungen (= Außenrotorzündung) mit festem Zündzeitpunkt verwendet werden!
  • erlaubt sind:
    • Unterbrecherzündung
    • elektronische Simson-Zündung
    • Vape

1.3  Getriebe

  • Es dürfen nur 3- oder 4-Ganggetriebe von SIMSON verwendet werden
    • mechanische Getriebe
    • Halbautomatikgetriebe
  • Originalabdeckung für das hintere Kettenrad ist vorgeschrieben.
  • Die Größe des vorderen Ritzels ist freigestellt.

1.4  Vergaser

  • Zugelassen sind:
    • BVF mit 16 mm Ansaugquerschnitt
    • BING 17/15/1101 1104  mit maximal 16 mm Ansaugquerschnitt
  • Membraneinlass ist verboten!

2.  Auspuff

  • Der Krümmer darf einen Innendurchmesser von maximal 26 mm haben.
  • Der Aufbau des übrigen Auspuffs ist freigestellt.

3.  Räder

  • Es dürfen nur 16" Räder verwendet werden.
  • Das Reifenprofil ist freigestellt; maximale Abmessung 3,25 X 16.
  • Zum Schutz vor Ein- und Durchgriffen in die Räder und Speichen müssen Schutzbleche oder eine äußere Verkleidung vorhanden sein.

4.1  Bremsen

  • Eine auf alle drei Räder wirkende und funktionierende Bremse ist vorgeschrieben!

4.2 Antrieb der Räder

  • Nur das in Fahrtrichtung linke hintere Rad darf angetrieben werden.
  • Die Hinterachse des ALBATROS ist nicht erlaubt; auch keine ähnliche Konstruktion, wie beispielsweise eine starre Achse mit Differential.

4.3 Rahmen und Aufbauten

  • Beinschild in Originalgröße.
  • Vordere Schwinge darf verstärkt werden
  • Bodenfreiheit: Innen unter dem Rahmen dürfen keine Teile verbaut sein (z.B.: Auspuff).
  • Zusätzliche Bügel zum Schutz des Motors oder anderer Teile sind erlaubt, soweit sie nicht über die Fahrzeugbreite hinaus gehen. Sie dürfen keine scharfen Kanten oder Ähnliches haben.

4.4  Fahrwerk und Lenkung

  • Die Art und Abstimmung der Stoßdämpfer sind freigestellt; die Aufhängungen müssen jedoch im Original beibehalten werden.
  • Die Lenkung muss im Original beibehalten werden, die Lenkungsdämpfung ist freigestellt.
  • Zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung des Fahrwerkes (Gabel/hintere Schwingen) sind nicht erlaubt.

Mopeds

folgen noch

[letzte Änderung: 26/02/2018]